Bedingungen für den Verleih der technischen Ausrüstung

28.03.2018

Die Festanlage kann ausgeliehen werden, wenn Ihr eine (physische) Person namhaft macht, die die Endhaftung übernimmt und die Überprüfung bei Übername sowie bei Übergabe unterschreibt. Diese Person haftet auch für die Kosten, die über die Kaution hinaus entstehen. Bei juristischen Personen (Vereine, Gruppen usw) muss eine endverantwortliche (physische) Person genannt und auch im Vertrag namhaft gemacht werden.

Die Kaution ist nur eine Sicherstellung für den Fall der Beschädigung, sie wird in voller Höhe nach Zurückgabe der schadfreien Anlagen zurückgegeben.

Die Miete ist extrem niedrig gehalten, damit es auch kleineren Vereinen möglich ist diese Ausrüstungen zu mieten.

Die vermietete Anlage enthält alle notwendigen Kabel zum Betrieb, nicht jedoch zusätzliche Kabel zum Verlängern der Abstände oder zur Steckdose (bei der Lichtanlage). Nicht eingeschlossen sind auch Verteiler, Stecker, Verbindungsstücke, Adapter oder sonstiger Bedarf für den Betrieb.

Der Vertragspartner ist außerdem für den Betrieb verantwortlich, das heißt bei der Lichtanlage müssen beispielsweise ausreichend Steckdosen für die verwendeten Scheinwerfer zur verfügung stehen oder über Verlängerungskabel erreicht werden können.

Ein Vertrag kommt nur mit einer physischen Person zu Stande.

(Es muss eine Person mit Namen und Wohnanschrift als Verantwortlich aufscheinen).

Alle Gegenstände haben eine Kaution

(Kaution ist eine Sicherstellung nach Beschädigung dieser Verlust den Gegenständ wieder zu beschaffen. Nach vollständiger, unbeschädigter Rückgabe wird die gesamte Kaution zurückerstattet).

Leihgebühr verrechne ich nur, wenn keine Party von mir mit gebucht wird.

(Eine Party von mir ist entweder eine Bauchtanz-Themen-Party oder eine Buffetbestellung).

Für eine technische sowie sichere Verwendung haftet der Vertragspartner

(Technische Produkte müssen sachgemäß verwendet und für anwesende Personen sicher verwendet werden. Bei elektrischen Geräten ist eine behördlich, zugelassene Anschlussvorichtung erforderlich. Thermische Geräte müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen).

Der technische Mindestanschluss ist im Verleih enthalten.

(Die Bedarfsanpassung an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten erfolgt durch den Vertragsnehmen).

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